Banner gegen die Abschiebung (Bild: Tom Brandt)
21. Juli 2023
Kirchenasyl Nettetal
Gab es Kontakte zur Gemeinde?
Welche alternativen Vorgehensweisen wurden geprüft?
Ein kurdisches Ehepaar aus dem Irak wird aus dem Kirchenasyl in Räumlichkeiten der Evangelischen Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck - auf Veranlassung der Ausländerbehörde - geholt. Wir haben als SPD-Ratsfraktion Fragen bzgl. dieser Maßnahme und haben daher eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt:
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
am 10. Juli 2023 wurde ein kurdisches Ehepaar aus dem Irak im Rahmen einer Durchsuchung der Räumlichkeiten der Evangelischen Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck – Stadt Nettetal – zum Zwecke der Durchführung der Abschiebung nach Polen, ergriffen. Diese Durchsuchung wurde von der Ausländerbehörde der Stadt Viersen veranlasst. Lt. Aussage der Evangelische Kirchengemeinde befand sich das Ehepaar zu diesem Zeitpunkt im geschützten „Kirchenasyl“. Die Leitung der Evangelischen Kirche im Rheinland hat dazu in ihrer Presseerklärung 67/2023 vom 13. Juli 2023 u.a. ausgeführt, dass es im Vorfeld der morgendlichen Aktion keine diesbezügliche Kommunikation oder Versuche seitens der Behörde gegeben habe, eine andere Lösung für die Situation dieses Kirchenasyls zumindest zu sondieren.
Die Fraktion der SPD im Rat der Stadt Viersen bittet vor diesem Hintergrund insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist die Darstellung in der Stellungnahme der Evangelischen Kirche im Rheinland richtig, dass es im Vorfeld dieser Durchsuchung keine Gespräche der Ausländerbehörde der Stadt Viersen mit der Kirchengemeinde gegeben hat, um die Gründe für die Gewährung des Kirchenasyls herauszufinden?
2. Ist es ebenfalls richtig, dass darüber hinaus im Vorfeld keine Gespräche mit der Kirchengemeinde über eine andere Lösung der Angelegenheit stattgefunden haben?
3. Gab es Alternativen zu dem Vorgehen am 10. Juli 2023 von Seiten der Ausländerbehörde der Stadt Viersen? Vor allem vor dem Hintergrund der Vereinbarungen zwischen den beiden großen Kirchen und dem Land NRW, wonach durch eine Konsultation zwischen Kirchengemeinden und Ausländerbehörden in jedem konkreten Fall von Kirchenasyl Handlungsspielräume im Rahmen des geltenden Rechts sorgfältig ausgelotet werden sollen.
4. Gab es zwischen der Ausländerbehörde der Stadt Viersen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Gespräche – bspw. im Rahmen einer Härtefallregelung – bzgl. einer anderen Lösung?
Mit freundlichen Grüßen
Manuel García Limia