Meldung 05_03_2022

Patricia Jessen, SPD Viersen

Ingrid Schneider, SPD Viersen

5. März 2023

Saubere & sichere Energie

SPD: Photovoltaik über Parkplätzen nutzen

Stadt und Unternehmen gefordert


Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Viersen beantragt, dass die Stadt Viersen

  • proaktiv auf Viersener Unternehmen zugeht, die mehr als 35 offene Stellplätze für Kraftfahrzeuge für Angestellte und Kunden sowie Kundinnen vorhält, um die Unternehmen zu motivieren, die bereits vor dem 01.01.2022 gebauten Stellplätze mit Photovoltaikanlagen zu überdachen.
  • prüft, welche öffentlichen Parkplätze im Stadtgebiet mit Photovoltaikanlagen versehen werden können.
  • Zudem möge die Verwaltung darauf hinwirken, dass die Umsetzung der seit dem 01.01.2022 bestehenden Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen bei der Entstehung neuer Parkflächen, auch bei Gewerbeflächen, mit mehr als 25 Stellplätzen beachtet wird (siehe Begründung). 


In Zeiten, in denen Klimaschutz immer wichtiger und Energieversorgung auf alternativen Wegen immer notwendiger wird, gilt es Möglichkeiten zu finden, wie man größere Flächen zur Energieversorgung nutzen kann. Eine Möglichkeit ist die Überdachung von Parkplätzen mit Photovoltaikanlagen.

 

Diese Doppelnutzung hat für die Gewerbebetriebe ebenso wie für die Kommune viele Vorteile. Mithilfe der PV-Überdachung wird nicht nur klimafreundlich Energie gewonnen, die auch kostensparend selbst genutzt werden kann, sondern im Sommer wird für Verschattung gesorgt, so kann den Hitzeinseln in den Kommunen entgegen gewirkt werden. Im Winter schützt eine PV-Überdachung vor Eis und Schnee. Darüber hinaus könnten am Standort geschaffene Tankstationen für E-Autos den auf diesem Wege erzeugten Strom nutzen.


Der Gesetzgeber hat sich hierzu bereits auf den Weg gemacht. Im aktuellen Gesetz zur Landesbauordnung wird unter § 8, Absatz 2 hierzu aufgeführt:


„Beim Neubau eines für eine Solarnutzung geeigneten offenen Parkplatzes, welcher einem Nicht-Wohngebäude dient, mit mehr als 35 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ist über der für eine Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren, wenn der Antrag auf Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2022 bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingeht.“


Auf die Umsetzung dieser Bauordnung gilt es künftig seitens der Verwaltung beim Bau neuer Stellplatzflächen in Viersen hinzuwirken.

Allerdings gilt diese Bauordnung nicht rückwirkend. 



Dabei gibt es jedoch zahlreiche öffentliche Parkplätze wie auch Parkplätze von Gewerben, die bereits vor dem 01.01.2022 gebaut wurden, die durchaus mit Photovoltaikanlagen nachgerüstet werden könnten. Hier gilt es, auf die Unternehmen, die mehr als 25 offene Parkplätze bieten, zuzugehen und für die Nachrüstung zu werben. Zudem sollte die Stadt Viersen selbst mit gutem Beispiel voran gehen und öffentliche Parkplätze, bei denen es möglich ist, mit Photovoltaikanlagen versehen.

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