1. November 2022
Kindertagespflege
Eltern dürfen nicht zusätzlich belastet werden
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Viersen beantragt, dass die Verwaltung prüft, welche Möglichkeiten eines Zuschusses zu den Energie- und Heizkosten für Kindertagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis der Stadt Viersen – für die kommende Heizperiode im Zeitraum 01. Oktober 2022 - 30. April 2023 – es gibt.
Die Preise für die Endverbraucher*innen von u. a. Erdgas haben sich gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht; Heizöl und Strompreise sind ebenfalls überproportional angestiegen. Die Preisexplosion bedeutet nicht nur hohe Nachzahlungen, sondern auch enorm gestiegene laufende Unterhaltskosten für eine Kindertagespflegestelle.
Der Wirtschaftsminister ruft Wirtschaft und Verbraucher zum Gassparen auf. Ausgenommen von den Regelungen sind laut Energieeinsparverordnung Krankenhäuser, Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen, Schulen und Kitas – also Einrichtungen, in denen höhere Lufttemperaturen wichtig sind für die "Gesundheit der sich dort aufhaltenden Personen", wie es im Wirtschaftsministerium heißt.
Die DGUV empfiehlt in ihren Richtlinien eine Raumtemperatur von mindestens 20º C. Für Kleinkinder 21ºC – 22ºC. Dementsprechend dürfen Kindertagespflegepersonen die Raumtemperatur nicht absenken.
In diesem Zusammenhang zusätzlich erschwerend machen wir auf die gängigen Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen aufmerksam, welche insbesondere auf regelmäßiges Querlüften (ca. alle 30 Minuten!) als probates Mittel gegen eine Infektion und für die Aufrechterhaltung des Betreuungsbetriebes zielen. Die Erfahrungen aus den letzten zwei Wintern zeigen, dass die Raumtemperatur dadurch regelmäßig erheblich abfällt und hier nur durch eine erhöhte Heizleistung gegengesteuert werden kann.